Klassische Homöopathie

klassische homöopathie

Die Klassische Homöopathie ist eine ganzheitliche Therapieform mit einer klar definierten Vorgehensweise, die von dem Arzt und Chemiker Samuel Hahnemann begründet wurde.
Seit über 200 Jahren wird sie bei akuten und chronischen Erkrankungen angewandt.
Die Klassische Homöopathie beruht auf dem Naturgesetz:

„Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt“.

Man kann die Klassische Homöopathie als Wissenschaft der Symptome bezeichnen: Zur Arzneiwahl führen in erster Linie die vom Patienten geschilderten Beschwerden. Mit Hilfe eines Erstanamnesegesprächs und eines Fragebogens wird die Ausgangssituation für die Therapie geschaffen.
Als ganzheitliche Therapieform werden dabei nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Symptome erfasst.

Behandlungsablauf
In meiner Praxis behandle ich nach den Regeln und Prinzipien der Klassischen Homöopathie nach Samuel Hahnemann.
Als Homöopathin versuche ich jeden Menschen in seiner Ganzheit und Individualität zu sehen.
Wenn Sie zum ersten Mal zu einer Behandlung kommen, wird eine sogenannte Erstanamnese und ggf. eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Im Falle einer akuten Erkrankung ist die Anamnese in der Regel relativ kurz. Von Interesse sind vor allem die aktuellen Beschwerden, eventuelle auslösende Umstände und Begleitsymptome. Für die Behandlung einer chronischen Erkrankung (konstitutionelle Behandlung) ist eine gründliche und umfangreiche Erfassung der Gesamtsituation erforderlich. Dieses Erstgespräch dauert zwischen 1,5 – 2 Std., bei lang andauernden chronischen Erkrankungen auch länger.
Mit Hilfe dieser ausführlichen Anamnese kann ich mir als Homöopathin ein umfassendes Bild Ihrer individuellen Beschwerden und Krankheitsgeschichte machen.
Bedeutsam sind, neben der aktuellen Symptomatik, Krankheitsentwicklung oder früheren Erkrankungen, auch Erkrankungen in der Familie, sowie weitere körperliche Symptome und die Psyche. Die anschließende Repertorisation aller Symptome und die Fallanalyse führen mich zu dem homöopathischen Einzelmittel. Das Ziel meiner Arbeit ist, die Verschreibung eines genau passenden homöopathischen Arzneimittels.

Bitte bringen Sie zum Anamnesetermin folgende Dinge mit:
1. Impfpass oder Daten der Impfungen
2. Ausführliche Zeitchronologie Ihrer Erkrankungen
3. Erkrankungen in der Familie

Wichtige Informationen (z. B. Zeitchronologie, Erkrankungen in der Familie, genaue Beschreibung der Hauptbeschwerden) können Sie mir auch schon vor dem Anamnesetermin schicken (per Mail oder Post), damit ich diese Informationen schon in meinem Fragebogen eintragen kann.

Folgekonsultationen
Jede weitere Konsultation dauert dann je nach Bedarf, zwischen 30 und 60 Minuten. Am Anfang einer Behandlung kann eine Verlaufskontrolle alle 2 bis 4 Wochen notwendig sein
(je nach Art und Schwere der Erkrankung).
Im weiteren Behandlungsverlauf ist es sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen von 4 bis 6 Wochen über die Mittelreaktionen und die Befindlichkeit auszutauschen. Die Mittelwirkung kann so überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Mit der Zeit werden die Abstände in der Regel immer länger und finden dann nur noch bei Bedarf statt.

Behandlungshonorar
Die Kosten für eine klassisch-homöopathische Behandlung werden von Ihrer Privatversicherung in der Regel übernommen, auch die Beihilfe und Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen meist einen Teil. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, ist allerdings Bestandteil Ihres Vertrages, sollten Sie sich nicht sicher sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Wenn Sie eine Rechnung für Privat- oder Zusatzversicherung brauchen, bekommen Sie diese zugeschickt und überweisen nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnung ist nach GebüH-Punkten aufgeschlüsselt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung durch eine Heilpraktikerin nicht (ausgenommen die IKK Rheinland-Pfalz).
Im ersten Telefonat kann ich Sie genauer über die Kosten für die jeweilige Behandlung informieren.

Da ich versuche möglichst vielen Menschen eine homöopathische Behandlung zu ermöglichen, habe ich bezüglich meiner Behandlungskosten eine sozialverträgliche Regelung für Alg II -Empfänger, oder Menschen mit niedrigem Einkommen wie, Studenten, Rentner, Auszubildende, gewählt.
Bitte sprechen Sie mich direkt an.
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